Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln

(UVV-Prüfungen)

Die Unternehmerpflicht zur Prüfung der betrieblichen Arbeitsmittel steht in der heutigen Zeit außer Frage und ist in vielen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriftenwerken fest verankert.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden schwerpunktmäßig die Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“.

Eine wiederkehrende Prüfung, gerade von gefahrenbehafteten Arbeitsmitteln wie beispielsweise Krananlagen oder Lastaufnahmeeinrichtungen, erhöht die Betriebssicherheit dieser und somit die Sicherheit des Anwenders. Mängel können frühzeitig erkannt und behoben werden, was Ausfällen vorbeugt und Standzeit, sowie Einsatzfähigkeit erhöht.

 

Unsere Mitarbeiter sind gemäß BetrSichV und TRBS 1203 für ihre jeweilige Prüftätigkeit befähigt und werden regelmäßig geschult und unterwiesen.

 

Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich der Sicherheitsprüfung finden Sie in uns einen kompetenten Partner in der Region.

Gerne unterstützen wir Sie, Ihren gesetzlichen Verpflichtungen als Betreiber von Arbeitsmitteln nachzukommen.

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© Simon & Knapp Elektro- und Maschinenbau GmbH